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BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.05.1968 - I/68
- VG Ansbach, 26.11.1968 - I/68
- BVerwG, 18.02.1971 - II C 19.69
- BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
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- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
Soweit der Kläger mit diesem seinem Vorbringen einen Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts oder ein Verkennen grundsätzlicher Fragen des Verfahrensrechts geltend macht, wäre es im Beschwerdeverfahren auch unzulässig (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]. - BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
Soweit der Kläger mit diesem seinem Vorbringen einen Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts oder ein Verkennen grundsätzlicher Fragen des Verfahrensrechts geltend macht, wäre es im Beschwerdeverfahren auch unzulässig (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67]. - BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
Soweit der Kläger mit diesem seinem Vorbringen einen Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts oder ein Verkennen grundsätzlicher Fragen des Verfahrensrechts geltend macht, wäre es im Beschwerdeverfahren auch unzulässig (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
Auch trifft es zu, daß der VII. Senat in seinem Urteil BVerwGE 7, 242 ausgeführt hat, es sei bei der Prüfung, ob der Kriegsdienstverweigerer eine echte Gewissensentscheidung getroffen habe, auch dessen Gesamtpersönlichkeit zu würdigen; dabei dürfe nicht außer acht gelassen werden, daß es sich bei den Wehrpflichtigen in der Regel um junge, geistig nicht ausgereifte Persönlichkeiten handele, denen es vielfach schwerfalle, das, was sie im Inneren bewege, und die Erkenntnis, die sie zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe veranlaßt habe, in bestimmter und klarer Form wiederzugeben und derartige, der konkreten Darstellung sich entziehende seelische Regungen in Worte zu kleiden. - BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
Auch ein Widerspruch zu dem Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - (NJW 1970, 1653 = DÖV 1970, 710) ist nicht gegeben. - BVerwG, 21.07.1961 - VII C 169.60
Auszug aus BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 9.69
Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zwar, wie der Kläger zutreffend darlegt, in dem Urteil vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 - (VerwRspr. 13, 921 = NJW 1961, 1941) ausgesprochen, daß die Frage, ob im jeweiligen Einzelfalle die Verweigerung des Kriegsdienstes einem für den Wehrpflichtigen verbindlichen sittlichen Gebot entspreche, nur mit dem rechten menschlichen Verständnis für dessen Gesamtpersönlichkeit beurteilt werden könne.